Chemnitzer FC: Insolvenzplan ist aufgestellt
Bild: Chemnitzer FC
Bis Ende Oktober soll endgültiger Insolvenzplan bei Gericht eingereicht werden.
Der Insolvenzplan des finanziell gebeutelten Nordost-Regionalligisten Chemnitzer FC ist aufgestellt. "Wir haben in den letzten Wochen sehr intensiv an unserem Schuldnerinsolvenzplan arbeiten können", erklärt Romy Polster, Vorstandsvorsitzende des CFC: "Derzeit tragen wir die letzten Zahlen zusammen. Die Zusammenarbeit mit Insolvenzanwalt Oliver Junghänel und unserem Steuerberater Andreas Haase war hervorragend und von viel Kompetenz geprägt."
Zuletzt waren die steuerlichen Aspekte aus den Jahren 201
8 und 2019 aufzuarbeiten. Aktuell stehen die Steuerbescheide des Finanzamtes noch aus. "Wir rechnen damit, dass wir bis Ende Oktober den endgültigen Insolvenzplan bei Gericht einreichen können", so Polster.
Nachdem das Amtsgericht den Insolvenzplan auf Plausibilität geprüft hat, startet nun die sogenannte "Niederlegungsfrist". In diesem Zeitrahmen haben alle Gläubiger die Möglichkeit, den Insolvenzplan einzusehen. Parallel muss der Vereinsvorstand ein Votum der Mitgliederversammlung zur Fortführung des Vereins einholen. "Es muss ein sogenannter Fortführungsbeschluss des Vereins dem Insolvenzplan beigefügt werden", sagt Romy Polster: "Dieser bekundet, dass der Verein nach der Insolvenz weiterbestehen soll und kann. Darüber hat das höchste Gremium unseres Vereins, also die Mitgliederversammlung, zu entscheiden."
Die Ordentliche Mitgliederversammlung wird deshalb bereits Mitte November stattfinden. Der dort gefasste Beschluss muss bei Gericht noch vor dem gerichtlich festgesetztem Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan vorliegen. Danach wird die Gläubigerversammlung über die Bühne gehen, die dem Plan letztendlich zustimmen muss. Nach einer 14- tägigen Rechtsmittelfrist erhält der Insolvenzplan die gerichtliche Bestandskraft. Romy Polster: "Erst zu diesem Zeitpunkt stehen die Beträge fest, die an die Gläubiger und die Masse zu zahlen sind. Wenn alles nach dem Zeitplan läuft, könnten noch im Dezember die ersten Ausschüttungen vorgenommen werden."
Zuletzt waren die steuerlichen Aspekte aus den Jahren 201
Nachdem das Amtsgericht den Insolvenzplan auf Plausibilität geprüft hat, startet nun die sogenannte "Niederlegungsfrist". In diesem Zeitrahmen haben alle Gläubiger die Möglichkeit, den Insolvenzplan einzusehen. Parallel muss der Vereinsvorstand ein Votum der Mitgliederversammlung zur Fortführung des Vereins einholen. "Es muss ein sogenannter Fortführungsbeschluss des Vereins dem Insolvenzplan beigefügt werden", sagt Romy Polster: "Dieser bekundet, dass der Verein nach der Insolvenz weiterbestehen soll und kann. Darüber hat das höchste Gremium unseres Vereins, also die Mitgliederversammlung, zu entscheiden."
Die Ordentliche Mitgliederversammlung wird deshalb bereits Mitte November stattfinden. Der dort gefasste Beschluss muss bei Gericht noch vor dem gerichtlich festgesetztem Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan vorliegen. Danach wird die Gläubigerversammlung über die Bühne gehen, die dem Plan letztendlich zustimmen muss. Nach einer 14- tägigen Rechtsmittelfrist erhält der Insolvenzplan die gerichtliche Bestandskraft. Romy Polster: "Erst zu diesem Zeitpunkt stehen die Beträge fest, die an die Gläubiger und die Masse zu zahlen sind. Wenn alles nach dem Zeitplan läuft, könnten noch im Dezember die ersten Ausschüttungen vorgenommen werden."
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Autor: MSPW
Schlagworte: Nordost RL Nordost, Chemnitzer FC, Insolvenzplan, Romy Polster, Oliver Junghänel, Andreas Haase
Datum: 05.10.2020 09:09 Uhr
Url: http://www.4-liga.com/nachrichten-chemnitzer-fc--insolvenzplan-ist-aufgestellt-48620.html
Schlagworte: Nordost RL Nordost, Chemnitzer FC, Insolvenzplan, Romy Polster, Oliver Junghänel, Andreas Haase
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